Belehrung, Aufklärung & Nachsorge

Erweiterte Aufklärungs- und Risikoerklärung für Tätowierungen

(vollständiger Online-Text, abrufbar per QR-Code; Stand 30. Mai 2025)


1 Rechtsnatur des Tattoo-Eingriffs

  1. Tatbestand der Körperverletzung
    Das Einbringen von Pigmenten mittels Nadeln in die Dermis (zweite Hautschicht) erfüllt objektiv den Straftatbestand der Körperverletzung gem. § 223 Abs. 1 StGB.
  2. Rechtfertigung durch Einwilligung
    Die Strafbarkeit entfällt nach § 228 StGB, sofern die/der Betroffene vor Beginn des Eingriffs:
    • umfassend über Art, Umfang, Risiken und Alternativen aufgeklärt wurde (vgl. BGH NJW 1986, 1431),
    • voll geschäftsfähig ist oder die gesetzliche Vertretung wirksam einwilligt,
    • die Einwilligung frei von Willensmängeln erteilt.
  3. Dokumentations- und Aufklärungspflicht
    Wir erfüllen die Vorgaben aus § 630 e BGB (Patientenrechtegesetz) i. V. m. DIN EN 17169 (Tattoo-Dienstleistungen) durch schriftliche Aufklärung, Anamnese-bogen, Nachsorgeblatt und diese Online-Information.

2 Einfluss individueller Haut- und Umweltfaktoren

FaktorAuswirkung auf ErgebnisMitwirkungspflicht der Kundschaft
Hautbeschaffenheit (Fett-/Bindegewebe, Kollagen)mögliche Abweichungen in Linien­schärfe und Farbaufnahmewahrheitsgemäße Angaben im Anamnesebogen
Pigmentalterung & UV-LichtFarb­bleichung, „Auslaufen“ der Konturenkonsequenter UV-Schutz (LSF 50+), Verzicht auf Solarium
Geweberegeneration / Alterschnellere oder langsamere WundheilungEinhaltung Nachsorge­empfehlungen
Hormonstatus (z. B. Menstruation)verändertes Schmerz- und Blutungs­verhaltenTermin ggf. außerhalb der ersten Zyklus­tage wählen
Medikation / Erkrankungenerhöhtes Infektions- oder NarbenrisikoOffenlegung im Anamnesebogen, Rücksprache mit Ärzt*in

3 Mögliche Nebenwirkungen und Komplikationen

HäufigkeitReaktionen / KomplikationenTypische ZeitspanneHinweise
Häufig (< 1 : 5)kurzzeitige Kreislaufschwäche, leichtes Nachbluten, Schwellung, Juckreizintra- / post-operativ bis 48 hmeist selbst­limitierend
Gelegentlich (< 1 : 20)Blow-Outs (Pigmentunter­wanderung), Schorfbildung, schwache Hypertrophie-Narben1–14 Tagefachgerechtes Stechen & Pflege mindern Risiko
Selten (< 1 : 100)Kontakt-Dermatitis, allergische Spätreaktion auf Farbpigmente, Fremdkörper-Granulome, Hyper-/HypopigmentierungTage bis Monateggf. dermatologische Behandlung
Sehr selten (< 1 : 1 000)bakterielle Infektion oder Sepsis bei mangelnder Hygiene / Nachsorge2–7 Tagesofort ärztliche Versorgung notwendig

Wichtiger Hinweis: Farben entsprechen der EU-REACH-Verordnung 2020/2081 und den Positivlisten der ECHA. Dennoch kann keine absolute Allergie-freiheit garantiert werden. Auf Wunsch führen wir einen Patch-Test durch.


4 Hygienestandard & Material

  • Arbeitsplätze nach DIN EN 17169 validiert, Einmal-Handschuhe, sterilisierte oder sterile Einweg-Instrumente.
  • Pigmente: Registrierung bei CPNP, Chargen-Rückverfolgung 10 Jahre.
  • Maschinelle Parameter (Hub, Frequenz) individuell auf Hautareal abgestimmt.
  • Desinfektion mit VAH-gelisteten Mitteln, Flächendesinfektion nach jeder Sitzung.

5 Pflichten der Kundin / des Kunden

  1. Richtige Angaben zu Gesundheitszustand, Medikamenten, Allergien.
  2. Befolgung des Nachsorgeblatts (Reinigung, Salben, UV-Schutz, Sport-Pause).
  3. Arztbesuch bei Alarmzeichen (starke Rötung > 48 h, Fieber > 38 °C, eitriges Sekret).
  4. Nachstechen – einmaliger kostenloser Korrekturtermin innerhalb von 3 Monaten, sofern Pflegehinweise eingehalten wurden.

6 Haftung & Gewährleistung

  • Ästhetischer Erfolg (§ 631 BGB) ist abhängig von individuellen Hautparametern; daher keine Garantie auf absolut farb- und formidentische Umsetzung.
  • Haftungsausschluss für Schäden infolge falscher Angaben oder Pflegeverstöße.
  • Gerichtsstand ist Dresden, sofern gesetzlich zulässig.

7 Widerruf und Rücktritt

Die Einwilligung kann bis zum Ansetzen der ersten Nadel kostenfrei widerrufen werden. Danach ist der vereinbarte Werklohn anteilig fällig (§ 642 BGB). Gutscheine sind 3 Jahre gültig (§ 195 BGB).


8 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt (salvatorische Klausel). Es gilt deutsches Recht.


Download / PDF-Archiv

Eine PDF-Version dieser Erklärung wird revisionssicher archiviert (Aufbewahrungsfrist 10 Jahre) und kann per E-Mail angefordert werden.


(Ende der Online-Aufklärung – Scan QR-Code für sofortigen Zugriff)

Nachsorgeblatt gemäß DIN EN 17169 : 2020-08

1 | Direkt nach dem Stechen (Tag 0)
• Schutzverband bleibt mindestens 2 Stunden, höchstens 6 Stunden auf der Haut.
• Hände gründlich waschen, Verband vorsichtig entfernen, keine Zugluft/Schmutz.
• Tätowierung mit lauwarmem Wasser & pH-neutraler, parfümfreier Seife sanft abspülen.
• Mit Einmal¬tuch abtupfen (nicht reiben).
• Dünne Schicht sterile Wund- & Heilsalbe (dexpanthenol-haltig, ohne Parfum/Farbstoffe) auftragen.

2 | Tage 1 – 3
• 2- bis 3-mal täglich: Waschen → abtrocknen → dünn eincremen.
• Kein Schwimmen, Badewanne, Sauna oder starkes Schwitzen (Sport).
• Kein direktes Sonnenlicht oder Solarium.
• Saubere, locker sitzende Kleidung aus Baumwolle tragen.

3 | Tage 4 – 14 (Kruste- & Schuppungsphase)
• Weiterhin sanft reinigen & sparsam cremen (mind. 2×/Tag).
• Schorf nicht abkratzen; er fällt von selbst ab.
• Juckreiz: leicht klopfen, nicht kratzen.
• Duschen ist erlaubt; Wasserstrahl nicht direkt auf das Tattoo richten.

4 | Ab Woche 3 bis vollständige Abheilung (≈ 4–6 Wochen)
• Haut fühlt sich glatt an, kann jedoch noch empfindlich sein.
• UV-Schutz: Sonnencreme LSF 50+ auf das Motiv auftragen.
• Intensive Sonnenbäder, Chlor- oder Salzwasser weiter nur kurz & mit Schutz.
• Bei Trockenheit weiterhin dünn panthenolhaltig pflegen.

5 | Notfall
• Außerhalb der Öffnungszeiten: hausärztl. Bereitschaftsdienst 116 117 oder Notruf 112.


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