Erweiterte Aufklärungs- und Risikoerklärung für Tätowierungen
(vollständiger Online-Text, abrufbar per QR-Code; Stand 30. Mai 2025)
1 Rechtsnatur des Tattoo-Eingriffs
- Tatbestand der Körperverletzung
Das Einbringen von Pigmenten mittels Nadeln in die Dermis (zweite Hautschicht) erfüllt objektiv den Straftatbestand der Körperverletzung gem. § 223 Abs. 1 StGB. - Rechtfertigung durch Einwilligung
Die Strafbarkeit entfällt nach § 228 StGB, sofern die/der Betroffene vor Beginn des Eingriffs:- umfassend über Art, Umfang, Risiken und Alternativen aufgeklärt wurde (vgl. BGH NJW 1986, 1431),
- voll geschäftsfähig ist oder die gesetzliche Vertretung wirksam einwilligt,
- die Einwilligung frei von Willensmängeln erteilt.
- Dokumentations- und Aufklärungspflicht
Wir erfüllen die Vorgaben aus § 630 e BGB (Patientenrechtegesetz) i. V. m. DIN EN 17169 (Tattoo-Dienstleistungen) durch schriftliche Aufklärung, Anamnese-bogen, Nachsorgeblatt und diese Online-Information.
2 Einfluss individueller Haut- und Umweltfaktoren
| Faktor | Auswirkung auf Ergebnis | Mitwirkungspflicht der Kundschaft |
|---|---|---|
| Hautbeschaffenheit (Fett-/Bindegewebe, Kollagen) | mögliche Abweichungen in Linienschärfe und Farbaufnahme | wahrheitsgemäße Angaben im Anamnesebogen |
| Pigmentalterung & UV-Licht | Farbbleichung, „Auslaufen“ der Konturen | konsequenter UV-Schutz (LSF 50+), Verzicht auf Solarium |
| Geweberegeneration / Alter | schnellere oder langsamere Wundheilung | Einhaltung Nachsorgeempfehlungen |
| Hormonstatus (z. B. Menstruation) | verändertes Schmerz- und Blutungsverhalten | Termin ggf. außerhalb der ersten Zyklustage wählen |
| Medikation / Erkrankungen | erhöhtes Infektions- oder Narbenrisiko | Offenlegung im Anamnesebogen, Rücksprache mit Ärzt*in |
3 Mögliche Nebenwirkungen und Komplikationen
| Häufigkeit | Reaktionen / Komplikationen | Typische Zeitspanne | Hinweise |
|---|---|---|---|
| Häufig (< 1 : 5) | kurzzeitige Kreislaufschwäche, leichtes Nachbluten, Schwellung, Juckreiz | intra- / post-operativ bis 48 h | meist selbstlimitierend |
| Gelegentlich (< 1 : 20) | Blow-Outs (Pigmentunterwanderung), Schorfbildung, schwache Hypertrophie-Narben | 1–14 Tage | fachgerechtes Stechen & Pflege mindern Risiko |
| Selten (< 1 : 100) | Kontakt-Dermatitis, allergische Spätreaktion auf Farbpigmente, Fremdkörper-Granulome, Hyper-/Hypopigmentierung | Tage bis Monate | ggf. dermatologische Behandlung |
| Sehr selten (< 1 : 1 000) | bakterielle Infektion oder Sepsis bei mangelnder Hygiene / Nachsorge | 2–7 Tage | sofort ärztliche Versorgung notwendig |
Wichtiger Hinweis: Farben entsprechen der EU-REACH-Verordnung 2020/2081 und den Positivlisten der ECHA. Dennoch kann keine absolute Allergie-freiheit garantiert werden. Auf Wunsch führen wir einen Patch-Test durch.
4 Hygienestandard & Material
- Arbeitsplätze nach DIN EN 17169 validiert, Einmal-Handschuhe, sterilisierte oder sterile Einweg-Instrumente.
- Pigmente: Registrierung bei CPNP, Chargen-Rückverfolgung 10 Jahre.
- Maschinelle Parameter (Hub, Frequenz) individuell auf Hautareal abgestimmt.
- Desinfektion mit VAH-gelisteten Mitteln, Flächendesinfektion nach jeder Sitzung.
5 Pflichten der Kundin / des Kunden
- Richtige Angaben zu Gesundheitszustand, Medikamenten, Allergien.
- Befolgung des Nachsorgeblatts (Reinigung, Salben, UV-Schutz, Sport-Pause).
- Arztbesuch bei Alarmzeichen (starke Rötung > 48 h, Fieber > 38 °C, eitriges Sekret).
- Nachstechen – einmaliger kostenloser Korrekturtermin innerhalb von 3 Monaten, sofern Pflegehinweise eingehalten wurden.
6 Haftung & Gewährleistung
- Ästhetischer Erfolg (§ 631 BGB) ist abhängig von individuellen Hautparametern; daher keine Garantie auf absolut farb- und formidentische Umsetzung.
- Haftungsausschluss für Schäden infolge falscher Angaben oder Pflegeverstöße.
- Gerichtsstand ist Dresden, sofern gesetzlich zulässig.
7 Widerruf und Rücktritt
Die Einwilligung kann bis zum Ansetzen der ersten Nadel kostenfrei widerrufen werden. Danach ist der vereinbarte Werklohn anteilig fällig (§ 642 BGB). Gutscheine sind 3 Jahre gültig (§ 195 BGB).
8 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt (salvatorische Klausel). Es gilt deutsches Recht.
Download / PDF-Archiv
Eine PDF-Version dieser Erklärung wird revisionssicher archiviert (Aufbewahrungsfrist 10 Jahre) und kann per E-Mail angefordert werden.
(Ende der Online-Aufklärung – Scan QR-Code für sofortigen Zugriff)
Nachsorgeblatt gemäß DIN EN 17169 : 2020-08
1 | Direkt nach dem Stechen (Tag 0)
• Schutzverband bleibt mindestens 2 Stunden, höchstens 6 Stunden auf der Haut.
• Hände gründlich waschen, Verband vorsichtig entfernen, keine Zugluft/Schmutz.
• Tätowierung mit lauwarmem Wasser & pH-neutraler, parfümfreier Seife sanft abspülen.
• Mit Einmal¬tuch abtupfen (nicht reiben).
• Dünne Schicht sterile Wund- & Heilsalbe (dexpanthenol-haltig, ohne Parfum/Farbstoffe) auftragen.
2 | Tage 1 – 3
• 2- bis 3-mal täglich: Waschen → abtrocknen → dünn eincremen.
• Kein Schwimmen, Badewanne, Sauna oder starkes Schwitzen (Sport).
• Kein direktes Sonnenlicht oder Solarium.
• Saubere, locker sitzende Kleidung aus Baumwolle tragen.
3 | Tage 4 – 14 (Kruste- & Schuppungsphase)
• Weiterhin sanft reinigen & sparsam cremen (mind. 2×/Tag).
• Schorf nicht abkratzen; er fällt von selbst ab.
• Juckreiz: leicht klopfen, nicht kratzen.
• Duschen ist erlaubt; Wasserstrahl nicht direkt auf das Tattoo richten.
4 | Ab Woche 3 bis vollständige Abheilung (≈ 4–6 Wochen)
• Haut fühlt sich glatt an, kann jedoch noch empfindlich sein.
• UV-Schutz: Sonnencreme LSF 50+ auf das Motiv auftragen.
• Intensive Sonnenbäder, Chlor- oder Salzwasser weiter nur kurz & mit Schutz.
• Bei Trockenheit weiterhin dünn panthenolhaltig pflegen.
5 | Notfall
• Außerhalb der Öffnungszeiten: hausärztl. Bereitschaftsdienst 116 117 oder Notruf 112.


